Konfiguration Hauptkalender
Konfiguration Hauptkalender
Der Hauptkalender definiert die Arbeits und Anwesenheitszeiten eines Objekts. Diese Zeiten werden unter anderem verwendet, um festzulegen, wann unkritische Alarme und Störungsmeldungen weitergeleitet werden.
Wichtig:
Nur der Objektadministrator darf den Hauptkalender ändern. Benutzer mit der Rolle «User» können die Zeiten ansehen, jedoch nicht bearbeiten.
Unkritische Alarme/Störungsmeldungen werden nur innerhalb der Fenster «Arbeitszeit/Anwesenheit» übermittelt; falls diese ausserhalb oder an einem erfassten Feiertag eintreffen, werden sie bis zum Beginn des nächsten Fensters verzögert.
Kritische Alarme/Störungsmeldungen werden stets sofort gesendet – unabhängig von Anwesenheit, Arbeitszeiten oder Feiertagen.
Arbeitszeit über Mitternacht konfigurieren
Wenn ein Zeitraum über Mitternacht hinausgeht, kann als Endzeit 23:59 Uhr und als Startzeit am Folgetag 00:00 Uhr angegeben werden. Diese Variante sorgt für einen durchgehenden und lückenlosen Zeitraum.
Beispiel:
Wenn von Montag auf Dienstag eine Arbeitszeit von 20:00 bis 06:00 Uhr vorgesehen ist, erfolgt die Eintragung im Zeitplan wie folgt:
- Montag: 20:00 – 23:59
- Dienstag: 00:00 – 06:00
Auf diese Weise wird die durchgehende Arbeitszeit korrekt über beide Wochentage hinweg abgebildet.
Hauptkalender an Feiertagen konfigurieren
An Feiertagen werden unkritische Störungsmeldungen der Anschlussüberwachung (z.B. Störung IP oder Störung Mobile) und unkritisch priorisierte Kriterien erst innerhalb der nächsten darauffolgenden Arbeitszeit notifiziert, falls sie dann noch anstehend sind. Kritische Störungsmeldungen und Kriterien werden immer direkt notifiziert.
Wird beispielsweise für einen Montag eine Arbeitszeit von 08:00–17:00 Uhr definiert, gilt diese Einstellung an normalen Arbeitstagen.
Fällt dieser Tag jedoch auf einen Feiertag (z. B. Ostermontag), werden die hinterlegten Arbeitszeiten nicht angewendet. Der Feiertag wird systemseitig vollständig als «ausserhalb der Arbeitszeit» bzw. «abwesend» (00:00–24:00 Uhr) behandelt.
Konsequenz:
Ist ein Objekt an einem definierten Feiertag geöffnet (z. B. Museum, Fitnesscenter oder ähnliche Betriebe), werden unkritisch priorisierte Kriterien sowie unkritische Störmeldungen der Anschlussüberwachung erst innerhalb der nächsten darauffolgenden Arbeitszeit notifiziert, falls sie dann noch anstehend sind.
Massnahme:
Für Objekte mit Betrieb an Feiertagen müssen die entsprechenden Feiertage aus der Feiertagsliste im Hauptkalender entfernt werden, damit die definierten Arbeitszeiten auch an diesen Tagen gültig bleiben und die Meldeadressen entsprechend korrekt notifiziert werden.
Hierfür wählen Sie in der Objektliste beim entsprechenden Objekt «Ändern».
Hinweise:
- Feiertage werden aktuell nicht automatisch aus der Konfiguration/Weisung Ihrer Alarmzentrale übernommen und daher nicht berücksichtigt.
- Die vollständige und korrekte Hinterlegung der Feiertage liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Objektadministrators. Es ist sicherzustellen, dass die Feiertage entsprechend den betrieblichen Anforderungen hinterlegt sind. Der Objektadministrator ist dafür verantwortlich, dass die im System hinterlegten Feiertage mit den tatsächlich geltenden Feiertagen des jeweiligen Standorts bzw. Unternehmens übereinstimmen.




